ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINUNGEN

 

Gegenstand und Geltungsbereich

Gegenstand dieser allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) sind Warenherstellung, Warenlieferungen, Warenbestellungen und Dienstleistungen der i-MED Swiss International AG und deren Firmen, welche der Holding der i-MED Swiss International AG angegliedert sind wie die: i-Med MTS GmbH, i-Med Medical Aesthetics GmbH, i-Med Animal Health Care GmbH. Diese Firmen werden allesamt in den AGB’s i-Med genannt.

Diese AGB sind wesentliche Bestandteile jedes abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbedingungen des Kunden, ohne dass ihre erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von der i-Med schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen worden ist.

Mündliche Abredungen, E-Mail, WhatsApp, SMS oder Fax sowie weitgehend ähnliche Kommunikationsmöglichkeiten, sind ungültig haben in keiner Art und Weise Gültigkeit.

Gültigkeit hat ein E-Mail nur dann, wenn es von beiden Parteien handschriftlich unterschrieben worden ist, und mit Ort, Datum und Firmen Stempel versehen ist. Ansonsten werden Vertraglichkeiten bei einem Meeting, bei beidseitiger Anwesenheit gegenseitig und zeitgleich unterzeichnet.

 

Vertragsabschluss

Bestellungen eines Partners oder eines Kunden bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftlichkeit, wie vorgängig beschrieben. Abweichungen können in einem separaten Kaufvertrag, Herstellungsvertrag oder Vertriebsvertrag festgelegt werden, und mit Unterzeichnung beider Parteien mittels des Vertrages beschlossen werden.

Ein Vertrag gilt als zu Stande gekommen, wenn die i-Med die Annahme der Bestellung des Kunden ebenfalls schriftlich zurückbestätigt. Die Bestellung gilt auch als bestätigt, wenn die Anzahlung oder der volle Kaufbetrag bei der i-Med auf dem Bankkonto eingegangen ist.

Wird ein abgeschlossener und bestätigter Kaufvertrag vom Käufer aus welchen Gründen auch immer Widerrufen, geht die bereits gemachte Anzahlung über 50% oder mehr, – bis 100% verloren und verbleibt bei der i-Med, da die Produktion, welche nur auf Bestellung arbeitet, bereits den Arbeitsablauf ausgelöst hat. Speziell auch bei Spezialpreisen gilt diese Regelung.

Spezielle Ausführungen werde dem Käufer ohne schriftliche spezielle Vereinbarung verrechnet. Mitarbeitende der i-Med, sind nicht befugt, mündliche Abreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben. Dies bleibt einzig der Geschäftsleitung vorbehalten oder einer zeichnungsberechtigten Person.

 

Prospekte und Technische Unterlagen

Prospekte, Webseiten und Kataloge sind ohne anderweitige Vereinbarungen nicht verbindlich und können von Zeit zu Zeit abweichen.

 

Preise

Die Preise der i-Med oder deren angegliederten Firmen, werden in den separaten und speziell dafür vorgesehenen Verträgen geregelt.

 

Lieferbedingungen für Waren

Die Lieferfrist wird, wenn möglich im Angebot bekanntgegeben aber ist nicht verpflichtend. Der genaue Liefertermin wird sobald dieser fest steht, dem Käufer bekannt gegeben. Unsere Systeme/Produkte werden in der Regel gegen Unterzeichnung eines Übergabeprotokolls übergeben. Im Normalfall nach der Einschulung am Sitz der i-Med (am eigenen System). Details werden im dazugehörenden, entsprechenden Vertrag festgelegt. Dasselbe gilt auch für die Lieferbedingungen.

Lieferverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, Produktionsproblemen oder Produktionsengpässen wie auch andere und aufgrund von Ereignissen, welche die Warenlieferung der i-Med erschweren oder unmöglich machen, kann die i-Med auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht finanziell oder rechtlich belangt werden. Die Behinderung/Verzögerung, berechtigt die i-Med die Warenlieferung, um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn die Behinderung/Verzögerung länger als 6 Monate dauert, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Leistungszeit/Lieferzeit oder wird die i-Med von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus und anderweitig keine Schadenersatzansprüche ableiten oder einfordern. Die i-Med ist zu Teillieferungen, Teilleistungen oder weitere diesbezügliche Art jederzeit berechtigt. Die i-Med behält sich vor, die Lieferung aus laufenden Verträgen zurückzubehalten, bis offene Ausstände aus früheren Lieferungen getilgt sind oder die Bestellte Ware nicht vor Auslieferung vollumfänglich bezahlt ist.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug, ist die i-Med berechtigt, Ersatz für den daraus entstandenen oder entstehenden Schaden zu verlangen und Zinsen von 9.5% auf den Warenwert zu verlangen. Mit dem Eintreten der Annahmeverzögerung geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung des Produktes oder Grundsätzlich der Bestellung auf den Kunden über.

 

Geräteschulung

Die Geräte- und Behandlungsschulung für das spezifische System oder Produkte findet am Firmensitz der i-Med statt oder einem dafür bestimmten Ort.

Die Einschulung umfasst die Handhabung des Systems (Geräteschulung), einen theoretischen wie auch einen praktischen Teil. Schulungen im Ausland werden verrechnet nach Absprache. Die im Kauf enthaltene Schulung wird in 2 Terminen abgehalten. Weitere nötige Schulungen über 6.5 Stunden, werden mit CHF 990.- (in der Schweiz) abgehalten.

 

Zahlungsbedingungen

Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorauskasse oder per Teilzahlung. Details werden im dementsprechenden Vertrag geregelt. Die i-Med, behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsbedingungen anzupassen.

Die Bezahlung durch Senden von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich. Die i-Med, schliesst jede Haftung bei Verlust zu 100% aus.

Sämtliche Rechnungen werden 10 Tage nach deren Erhalt, durch den Kunden zur Zahlung fällig. Mit Fälligkeit der Zahlung gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug. Der Verzugszins beträgt 9.5% und für die Zustellung jeder Mahnung werden CHF 20.- geschuldet. Nach einer erfolglosen Mahnung wird die Forderung ohne weitere Information einer Drittfirma für das Inkasso übergeben und zusätzlicher Verzugsschaden wird verlangt.

 

Gefahrenübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe dieser Ware im Lager der i-Med auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware an den Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

 

Eigentumsvorbehalt

Die von der i-Med gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im 100% Eigentum der i-Med, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Bei Schweizer Kunden ist die i-Med jederzeit berechtigt, am jeweiligen Sitz bzw. Wohnort des Bestellers auf dessen Kosten einen Eigentumsvorbehalt im Sinne von Art. 715 ZGB eintragen zu lassen, solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist. Der Kunde ist verpflichtet die gelieferten Gegenstände auf seine Kosten während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes instand zu halten und zugunsten der i-Med gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zu versichern. Der Kunde hat ferner alle Massnahmen zu treffen, damit der Eigentumsvorbehalt der i- Med weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Der Kunde ist NICHT berechtigt, die Ware in dieser Zeit zu vermieten oder zu verkaufen. In jedem Fall benötigt der Kunde eine schriftliche Zusage der i-Med, welche frei entscheiden kann, einem Vorschlag zuzustimmen oder nicht. Rechtliche Schritte kann die i-Med nach eigenem Ermessen einleiten.

 

Verrechnung

Der Kunde ist nicht berechtigt allfällige Gegenansprüche mit den Forderungen der i-Med zu verrechnen oder allfällige Rückhaltungsrechte nicht geltend zu machen, es sei denn diese Gegenansprüche oder Rückhaltungsrechte wurden durch die i-Med anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

 

Garantie

i-Med gewährleistet, dass die Ware frei von Mängeln ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate auf dem System ohne Zubehör und Verschleissmaterial und beginnt mit dem Gefahrenübergang der gelieferten Ware. Die Garantie erlischt automatisch bei unsachgemässer Anwendung oder Handhabung am System oder wenn das System fremdgeöffnet wird.

Bei einem angeforderten Garantie-Service-Einsatz des Käufers ohne, dass es sich um einen Garantiefall handelt (festgestellt vor Ort), gelten folgende Kosten: CHF 1.20 für gefahrene Kilometer hin und zurück/zuzüglich des Stundenansatzes von CHF 140.-/in der Schweiz.

Als Zubehör gelten alle nicht fest verankerten Komponenten wie Sonden, Sonden-Aufsätze, Handstücke etc. Sollte ein System ausfallen, wird die i-Med alles versuchen, das System schnellstmöglich zu reparieren. Sollte ein Ausfall des Systems länger als 72-96 Stunden (3-5 Werktage) dauern, wird die i-Med versuchen ein Ersatzsystem (muss nicht identisch in der Form sein) zur Verfügung stellen, ist aber nicht verbindlich. Die i-Med übernimmt in keinem Fall die Garantie der getätigten Arbeiten des Käufers, deren Angestellten oder sonstigen Anwender mit einem ihrer Systeme. Auch kann in keinem Fall die i-Med für irgendwelche Schäden durch die Anwendung oder andere verantwortlich gemacht werden. Die i-Med ist in keinem Fall angreifbar und kann in keinem Fall rechtlich belangt werden.

 

Haftung

i-Med haftet dem Kunden gegenüber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt sowohl für die vertragliche als auch für die ausservertragliche Haftung. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren Schäden. Vorbehalten bleiben zwingend gesetzliche Bestimmungen und Ansprüche aus dem Produkthaftpflichtgesetz.

Dasselbe gilt auch für eine allfällige Haftung der i-Med für deren Mitarbeiter oder Hilfspersonen. Bei Versand der Ware durch die i-Med an den Kunden wird die i-Med die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anwenden. Für Transportschäden über einen Warenwert von CHF 300.- übernimmt die i-Med, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen, keine Haftung. Eventuelle Transportschäden müssen innerhalb von 3 Arbeitstagen schriftlich der i-Med nach Erhalt gemeldet werden.

 

Schlussbestimmungen

Zahlungs- und Erfüllungsort, sowie der Gerichtstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern ist Täuffelen/Kanton Bern/Schweiz. Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die i-Med ist jedoch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu belangen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch ergänzende Auslegung nach Möglichkeit durch eine Regelung zu ersetzen, die deren Zweck möglichst nahekommt. Soweit nicht anders vereinbart, ist auf Vertragsverhältnisse mit ausländischen Kunden immer das Schweizer Recht anwendbar.

 

Klarstellung

Diese AGB gelten als Basis für die i-Med Swiss International GmbH und den dazugehörigen am Anfang genannten Partnerfirmen, welche der Holding angeschlossen sind. Alle Firmen sind ersichtlich auf der Web-Site der i-Med Swiss international GmbH

WWW.IMED-SWISS.CH

Bei fremdsprachlichen AGB’s, und bei Ungereimtheiten von Übersetzungen, gilt die DEUTSCHE Ausführung, als die verbindliche.

 

Geschäftsleitung

November 2020